Ultima Raka 2002

Infoflyer zum Heimspiel

Infoflyer zum Heimspiel

Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.

Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.

Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild, nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.

Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich erkennbar sein.

Fanszenen Deutschland, 16.07.2024

Egal ob’s regnet, stürmt oder schneit – wir sind bereit – sangen die Sportis schon damals.
Die Wetterfrösche der Republik sagten Böses voraus und so mussten wir schweren Herzens unser lang geplantes Sommerfest`24 zu einer Indoor-Veranstaltung machen. Scheiß drauf – bisschen „Rasen“ in die Halle gerollt und los geht‘s. Gemeinsam mit vielen aktiven Mitgliedern, Ehemaligen, den Jungs aus Altach und Freunden machten wir das Beste draus.
Mit Kaltgetränken, Grill, Bälle-Pool, UR-Shop, Hüpfburg, Süßigkeitenstand und einem hart umkämpften Volleyballturnier war nicht nur für die Tresensportler, sondern auch für die Kleinsten in unseren Reihen etwas dabei. Mit über einhundert Teilnehmenden kann man wohl von einer gelungenen Veranstaltung sprechen.
An dieser Stelle – Gratulation an „die Ostseefreunde“ zum verdienten Turniersieg.
Ein großer Dank geht raus an die BTU für die super Kommunikation und Flexibilität. Ganz und gar nicht selbstverständlich – Danke Danke!

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